Neuregelung der Vergnügungsstätten

Veröffentlicht am 13.12.2012 in Kommunalpolitik

Zur Zeit wird in Stuttgart die Zulässigkeit von Spielhallen und Wettbüros, Diskotheken und Tanzlokale ebenso wie Vergnügungsstätten des Sex-und Erotikgewerbes sowie Bordelle und bordellartige Betriebe neu geregelt.

 

Hierzu wird ein Bebauungsplan aufgestellt, der bei der Stadt Stuttgart eingesehen werden kann: http://www.stuttgart.de/item/show/488463/1

Stellungnahmen können bis zum 20.12.12 abgegeben werden. Hierzu gibt es auf der oben genannten Seite auch ein Online-Formular.
 

 
 

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