Antragsarchiv


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Sportförderrichtlinien

Antragsteller: SPD Stuttgart-Ost

Empfänger: SPD-Gemeinderatsfraktion

Die SPD Kreiskonferenz möge beschließen:

Die SPD-Gemeinderatsfraktion möge darauf hinwirken, dass folgende Punkte in den Entwurf der neuen Sportförderrichtlinien einfließen bzw. geändert werden. 1. Der Entwurf sieht vor, dass bei Fusionen von Vereinen ein einmaliger Sonderzuschuss in Höhe von 10 € pro Mitglied gewährt wird. Ebenso soll es bei einer Fusion künftig einen Personalkostenzuschuss für die Dauer von 3 Jahren in Höhe von maximal 20.000 € im Jahr geben. Aber allein durch Fusionen gewinnen die Vereine keine neuen Mitglieder. Zudem sind Fusionen nur der letzte Schritt vor der Auflösung. Für die Vereine selbst ist eine Fusion unattraktiv, da sie ein wichtiges Merkmal verlieren. Ihre Identifikation. Deshalb kann die Förderung von Vereins-Fusionen kein Allheilmittel sein, um den Vereinssport zu fördern. Vielmehr soll die Stadt Stuttgart die Vereine auf Verwaltungsebene entlasten, damit sie sich auf ihre eigentliche Aufgabe konzentrieren können. Wir fordern deshalb, dass jeweilige Zuschüsse, analog bei Fusionen, auch bei Kooperationen zwischen mehreren Vereinen gewährt wird. Ebenso fordern wir, dass die Stadt eine „Steuerfachkraft“ einstellt, die insbesondere mittlere Vereine berät. Ferner fordern wir, dass die Stadt einen Kooperationsmanager einstellt, der die Vereine bei Kooperationen berät. 2. In Entwurf der neuen Sportförderrichtlinien wird das bisherige automatische Verfahren bei der Bezuschussung von Bau- und Investitionsmaßnahmen aufgehoben. Neue Bau- und Investitionsmaßnahmen sollen laut Entwurf erst von der Verwaltung auf „Notwendigkeit und Zukunftsfähigkeit“ geprüft und dann vom Gemeinderat beschlossen werden. Dieser Punkt ist kritisch zu betrachten, da laut Entwurf die Gesamtfördersumme gleich bleibt, aber viele Zuschüsse oder Maßnahmen erhöht werden. Bei diesem Punkt besteht die Gefahr, dass neue Bau- und Investitionsmaßnahmen nur genehmigt werden, solange der Topf aufgrund anderer Mittel noch nicht ausgeschöpft ist. Mit diesem Instrument könnte eine Kompensation stattfinden. Wir fordern deshalb, dass ein Katalog erstellt wird, in dem Kriterien definiert werden, mit denen die Verwaltung die Maßnahmen prüft. Andernfalls sollte dieses neue Bezuschussungsverfahren nicht eingeführt werden. 3. Ein Kriterium für die Attraktivität und den Erfolg von Sportvereinen sind moderne Sportstätten und Anlagen. Eine marode Infrastruktur der Vereine schreckt neue Mitglieder ab. Aktive Mitglieder wechseln eventuell den Verein oder hören ganz mit dem Sport auf. Dies kann nicht im Sinne der Sportstadt Stuttgart sein. Wir fordern deshalb, dass Modernisierungsmaßnahmen, Sanierungen oder energetischen Verbesserungen der Sportstätten und –Anlagen unabhängig vom Jugendanteil mit 50 % bezuschusst werden. 4. Im Schreiben von Sportbürgermeisterin Dr. Eisenmann vom 14.3.2008 wird festgestellt, dass seit Basel 2 Banken Vereinen nur noch größere Kredite gewähren, wenn die Stadt dafür eine Bürgschaft übernimmt. In Sindelfingen und München bürgt die Stadt für ihre Vereine. In Stuttgart bürgt die Stadt aufgrund angeblicher gesetzlicher Vorgaben zum kommunalen Finanzwesen nicht mehr für Vereine. Folge: Die vorhandenen Haushaltsmittel werden nicht vollständig abgerufen. Wir fordern deshalb, dass die Stadt die Restriktionen „gesetzlicher Vorgaben“ beseitigt und den Vereinen zukünftig wieder Bürgschaften gewährt. 5. Kinder entwickeln sich in einem so genannten kindspezifischen Netzwerk (Grundschule, Kirche, Spielplatz, gleichaltrige Freunde, Vereine, musische Freizeitangebote). In einer Studie (Antje Richter, 2000) wird aufgezeigt, dass Kinder aus armen Familien vor allem die „Netzwerkbausteine“ Vereine und musische Freizeitangebote nicht nutzen können, da deren Eltern die Mitgliedsbeiträge nicht finanzieren können. Den Kindern bricht damit ein großer Teil des kindspezifischen Netzwerks weg, der für die Entwicklung sehr wichtig ist. Wir fordern deshalb, dass die Stadt Stuttgart die Vereins-Mitgliedsbeiträge von Kindern bis 14 Jahren übernimmt, wenn sie in einem Bonuscard-berechtigten Haushalt leben.

 

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