Nahverkehr in der Corona-Krise unterstützen und Stammkunden der SSB halten

Veröffentlicht am 24.04.2020 in Pressemitteilungen

Unterstützung in Zeiten von Corona – die SPD-Gemeinderatsfraktion im Stuttgarter Rathaus macht weitere konkrete Vorschläge, wie die Stadt in der Krise helfen kann.

Die SPD-Fraktion will den Nahverkehr in der Corona-Krise unterstützen und die Stammkunden der SSB halten.

Die Zahlen im ÖPNV sind eingebrochen, da in der Krise kaum noch jemand den öffentlichen Nahverkehr nutzen möchte. Die zusätzlichen Verluste der SSB sind nur mit einem Rettungspaket der Stadt mit Hilfe von Bund und Land aufzufangen. „Gerade wegen dieser schwierigen Ausgangslage muss die Stadt ein umfangreiches Paket schnüren, um die treuen Stammkunden des Nahverkehrs nicht zu verlieren. Abonnentinnen und Abonnenten sollten Rabatte oder Vollerstattungen der gezahlten Gelder fürs Jahresabo zurückbekommen. Schließlich nehmen sie die bezahlte Leistung so gut wie gar nicht in Anspruch“, so Martin Körner, Fraktionsvorsitzender der SPD- Fraktion im Stuttgarter Rathaus.

Die SPD im Stuttgarter Rathaus fordert daher, dass die Schülerinnen und Schüler mit einem Scool-Abo beziehungsweise deren Eltern die Kosten für einen weiteren Monat erstattet bekommen. Das gleiche soll für die Stuttgarter Studierenden gelten. Nutzerinnen und Nutzer des Seniorentickets soll für die nächsten drei Monate ein Rabatt gewährt werden. Die Rabatthöhe soll von der Stadtverwaltung geprüft werden. Die Jobticket-Nutzer, die eine eingeschränkte Nutzbarkeit nachweisen können, sollen ebenfalls einen noch von der Stadtverwaltung festzusetzenden Rabatt erhalten. Weiterhin sollen allen weiteren Abonnentinnen und Abonnenten ähnliche Rabattierungen angeboten werden.


24. April 2020 | Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion

Stammkunden der SSB halten! Den Nahverkehr in der Corona-Krise stützen!

Die Fahrten mit Bussen und Bahnen sind im Zuge der Corona-Krise dramatisch zurückgegangen. In der Regel wird von einem Rückgang der Fahrgäste um 80-90% ausgegangen. Das ist einerseits aus gesundheitlichen Gründen verständlich und nachvollziehbar und auch genau so gewollt. Andererseits wirft diese Entwicklung eine Reihe von Fragen auf, die zeitnah beantwortet werden sollten.

Zum einen stellen sich viele Stammkunden bzw. Abonnentinnen und Abonnenten die Frage, warum sie jeden Monat viel Geld für eine Leistung bezahlen sollen, die sie gar nicht oder kaum noch in Anspruch nehmen. Zu dieser Gruppe gehören nicht nur Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern (Scool-Abo), sondern auch Studierende, Seniorinnen und Senioren sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Homeoffice. Logischerweise kommt es damit auch zu Kündigungen, was einerseits die wirtschaftliche Situation der Verkehrsbetriebe, bei uns der SSB, negativ tangiert, was darüber hinaus aber auch das Mobilitätsverhalten in der Zukunft negativ beeinflussen kann. Wir wollen die Stammkunden der SSB halten und ihnen ein Angebot machen, um sie als Abonnentinnen und Abonnenten nicht zu verlieren.

Darüber hinaus gehen wir davon aus, dass sich das Defizit der SSB in diesem Krisenjahr deutlich erhöhen, eventuell verdoppeln wird. Diese gravierende Entwicklung ist für die Stadt nur mit Hilfe von Bund und Land im Rahmen eines bereits diskutierten Rettungspakets für den Nahverkehr aufzufangen. Wir gehen davon aus, dass es ein umfangreiches Hilfspaket geben wird und beantragen jetzt in konsequenter Fortsetzung der Beschlussfassung des Gemeinderats zum Scool-Abo am 9. April 2020: 

  1. Grundsätzlich setzt sich die Stadt dafür ein, Stammkunden der SSB zu halten und Ihnen Rabatte oder Erstattungen für Ihre derzeit stark eingeschränkt nutzbaren Abonnements zu gewähren; so wie es der Gemeinderat zum Beispiel am 9. April für das Scool-Abo beschlossen hat.
  2. Schülerinnen und Schüler mit einem Scool-Abo bzw. deren Eltern werden die Kosten hierfür für einen weiteren Monat erstattet.
  3. Den Stuttgarter Studierenden wird die Nutzung des Studi-Tickets für einen zusätzlichen Monat gestattet, ohne dass dafür zusätzliche Kosten für die Studierenden anfallen.
  4. Die Nutzerinnen und Nutzer des Seniorentickets wird für die kommenden drei Monate ein Rabatt gewährt, dessen Höhe von der Stadtverwaltung geprüft und nach Beschluss durch den Gemeinderat bis Ende Mai festgesetzt wird.
  5. Die Nutzerinnen und Nutzer eines Jobtickets, die die eingeschränkte Nutzbarkeit nachweisen können, erhalten ebenfalls einen Rabatt in einer von der Stadtverwaltung vorgeschlagenen und vom Gemeinderat bis Ende Mai festgesetzten Höhe.
  6.  Weiteren Abonnentinnen und Abonnenten werden ähnliche Rabattierungen angeboten.
  7. Der Antrag kommt am 5. Mai auf die Tagesordnung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Technik und am 13. Mai auf die Tagesordnung des Verwaltungsausschusses und zur Beschlussfassung gebracht.
 
 

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