B 10 Umfahrung Geislingen in den Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans aufnehmen

Veröffentlicht am 20.04.2016 in Anträge

Verkehrsausschuss 27.04.2016


B 10 Umfahrung Geislingen in den Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans aufnehmen

Antrag:

Der letzte Satz bei Punkt 4 e) der Stellungnahme des VRS zum Bundesverkehrs-wegeplans (Sitzungsvorlage 114/2016, S. 9) wird wie folgt gefasst:

Um die zu erwartenden unverhältnismäßigen verkehrlichen Mehrbelastungen ohne klare zeitliche Perspektive für Geislingen zu verhindern, muss der Abschnitt Geislingen-Mitte – Geislingen-Ost ebenfalls in den Vordringlichen Bedarf aufgenommen werden.

 

Begründung:

Die Rückstufung der Umfahrung von Geislingen von Weiterer Bedarf mit Planungs-recht zu Weiterer Bedarf ohne Planungsrecht im Entwurf des Bundesverkehrswege-plans ist ein verkehrspolitischer Fehler, unter dem die Bürgerinnen und Bürger von Geislingen und auch der Durchgangsverkehr über viele Jahre zu leiden hätten.

Ein Nadelöhr in der Stadt Geislingen muss unter allen Umständen vermieden werden. Aus regionalpolitischer Sicht muss der Bundesverkehrswegeplan deshalb in diesem Bereich wie von den Unterzeichnern vorgeschlagen, geändert werden.

Harald Raß (Fraktionsvorsitzender), Thomas Leipnitz, Jürgen Lämmle, Susanne Widmaier und Fraktion

 
 

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