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Adressat: SPD-Kreiskonferenz und SPD-Gemeinderatsfraktion Betr.: Sozialgerechte Bodennutzung in Stuttgart Die SPD begrüßt, dass die SPD-Gemeinderatsfraktion Maßnahmen zur sozialgerechten Bo-dennutzung in Stuttgart initiiert hat, damit Grundstücke für den öffentlich geförderten Woh-nungsbau auf Stuttgarter Bestandsflächen mobilisiert werden können. Am von der Verwal-tung vorgelegten Entwurf für ein solches Konzept verlangt die SPD folgende Änderungen: 1. Statt 20 sollen 30 % der neu geschaffenen Geschossfläche für den geförderten Woh-nungsbau verwendet werden. 2. Die Sozialbauverpflichtung des Investors soll nicht gegen Geld abgelöst werden kön-nen, weil dieses der Zielsetzung von sozialer Durchmischung neuer Wohngebiete zu-wider läuft. 3. Die Verpflichtung zur sozialgerechten Bodennutzung soll nicht erst ab einer Grund-stücksgröße von 2.000 m² erfüllt werden müssen, sondern ist grundsätzlich ab 9 Wohnungen vorzusehen. 4. Die Verpflichtung des Investors 30 % für öffentlich geförderten Wohnungsbau bereit zu stellen, ist verbindlich auf 1/3 Sozialer Mietwohnungsbau, 1/3 Mietwohnungsbau für mittlere Einkommensschichten und 1/3 gefördertes Wohneigentum festzulegen. Das Konzept muss ergänzt werden durch - ein Landeswohnraumgesetz, dass diesen Namen auch verdient und - neue Richtlinien bei der Bezahlung von Mieten von Hilfsbedürftigen durch die Stadt Stuttgart. Begründung: In Stuttgart fehlt dringend ein bezahlbares Wohnungsangebot. Trotzdem ist der öffentlich geförderte Wohnungsbau in Stuttgart im Jahr 2011 auf einem absoluten Tiefpunkt angelangt: Gerade noch 20 Sozialmietwohnungen sollen in diesem Jahr gefördert werden können. Die Stadt begründet die beschämend niedrige Förderquote mit fehlenden Grundstücken. Die SPD im Stuttgarter Gemeinderat hat deshalb angeregt, das Münchner Modell auch in Stuttgart zu praktizieren. Dort wurde mit dem Modell der „sozialgerechten Bodennutzung“ in den letzten 14 Jahren Baurecht für 31.000 Wohneinheiten geschaffen, davon 8.500 als geför-derte Wohnungen. Durch neue Mehrheiten im Gemeinderat kann die Blockade des öffentlich geförderten Woh-nungsbaus in Stuttgart endlich aufgelöst werden und das bewährte Münchner Modell auch für Stuttgart beschlossen werden. Dabei ist nicht einzusehen, warum von dem erfolgreich praktizierten Münchner Modell in Stuttgart erhebliche Abstriche gemacht werden sollen. So würde die von der Stadtverwaltung vorgeschlagene Wahlmöglichkeit des Investors, ob er Mietwohnungsbau oder Eigentumsförderung betreibt, zu Lasten des Sozialen Mietwoh-nungsbaus gehen. Mit dem neuen Baurecht für insgesamt 1.000 Wohnungen in Stuttgart pro Jahr würden nach dem Münchner Modell zumindest Grundstücke für 200 Mietwohnungen bereit gestellt wer-den können, nach bisherigen Plänen der Stadtverwaltung dagegen voraussichtlich nicht für eine einzige Wohnung. Beschluss an der Jahreshauptversammlung am 31.3.2011
02.12.2023, 15:00 Uhr - 17:00 Uhr OV Vaihingen und Rohr: Jahresabschlusstreffen
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05.12.2023, 19:00 Uhr - 21:00 Uhr OV Stuttgart-Ost: Punsch und mehr, Mitgliederversammlung mit Weinachtsfeier
Mitgliederversammlung, winterlich-gemütlich im Waldheim Raichberg. Zu diesem Anlass ehren wir langjährige Mitglied …
05.12.2023, 19:00 Uhr - 21:30 Uhr Punsch und Mehr: Mitgliederversammlung Stuttgart Ost
Ortsverein Stuttgart Ost lädt zur nächsten Mitgliederversammlung ein: winterlich-gemütlich im Waldheim Raichber …