Beschlüsse des Ortsvereins


Vorherige Seite Eine Seite weiter Vorschau / übersicht


28.5.2018: Wohnungsbestand aktivieren! Wohnraumzweckentfremdung ist kein Kavaliersdelikt.

Empfänger: SPD Landesparteitag über SPD Stuttgart Kreiskonferenz

Antragsbegehren

Damit die Wohnraumzweckentfremdung wirkungsvoller unterbunden werden kann, sind
Ergänzungen des Landesgesetzes gegen die Zweckentfremdung von
Wohnraumnotwendig:

  •  Das Bußgeld für Wohnraumzweckentfremdung muss deutlich erhöht werden.
  • Für Vermieter und Online-Portale, die Ferienwohnungen vermitteln, muss eine Mitwirkungs- und Auskunftspflicht eingeführt werden. Die Auskunftsverweigerung muss ebenfalls mit einem Bußgeld belegt werden.
  • Das Gesetz muss auch zum Vorgehen gegen Wohnraumzweckentfremdung ermächtigen, wenn Wohnungen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Wohnraumzweckentfremdungsverbotes bereits leer standen oder anderweitig zweckentfremdet wurden.

Die gesetzlich mögliche Laufzeit der kommunalen Satzungen muss auf zehn Jahre
verdoppelt werden

Der Landesparteitag fordert zudem alle Kommunen mit Mangel an Wohnungen auf,
kommunale Satzungen zur Anwendung des Zweckentfremdungsverbots zu beschließen
und gegen Leerstand und anderweitige Nutzung von Wohnraum vorzugehen.

Begründung

Kurz- und mittelfristig kann mit einer Entspannung der Wohnungsnachfrage nicht gerechnet
werden. Weil der Wohnungsneubau mit der anhaltend hohen Wohnungsnachfrage nicht Schritt
halten kann, werden der Wohnungsmangel und die Mietpreisinflation in den nächsten Jahren
zunehmen. Zur Abmilderung dieses Marktversagens sind ordnungspolitische Maßnahmen
notwendig, die den Wohnungsmangel lindern und damit zu einer Stabilisierung der Mietpreise
beitragen.
In Zeiten großen Wohnungsmangels, wenn Haushalte keine angemessene und bezahlbare
Wohnung mehr finden oder halten können, muss der notwendige Wohnungsneubau durch eine
verantwortungsbewusste Bestandspolitik ergänzt werden. Es kann nicht akzeptiert werden,
dass bestehende Wohnungen durch Leerstand, Nutzung als Ferienwohnung oder andere
gewerbliche Nutzung den Wohnungsmärkten entzogen werden. Das wichtigste Element einer
gebietsbezogenen Wohnungsbestandspolitik ist das Verbot dieser Zweckentfremdung von
Wohnraum.

Das Landesgesetz muss besser werden
Das Landesgesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum hat sich als
Instrument zur Verbesserung der Wohnungssituation erwiesen. Das Gesetz schafft
Problembewusstsein und im Vordergrund steht die Verhinderung von
Wohnraumzweckentfremdung. Allerdings bietet das Gesetz bislang keine ausreichende
gesetzliche Grundlage zur Beendigung von Leerstand, der bereits vor Inkrafttreten des
Gesetzes bestand und keine ausreichend wirksamen Instrumente gegenüber
Wohnungseigentümern, die sich ihrer Verantwortung entziehen. Landesregierung und Landtag
sind aufgefordert, diese strukturellen Probleme des Gesetzes zu beseitigen.

Städte müssen ein deutliches Signal setzen
Das Landesgesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum ermächtigt
Kommunen, bei Gefährdung einer angemessenen Wohnraumversorgung die
Wohnraumzweckentfremdung durch eine kommunale Satzung zu verbieten. Dadurch stärkt
das Gesetz die kommunale Selbstverwaltung. Der Gesetzgeber hat zudem berücksichtigt, dass
die Kommunen selbst die Situation auf den lokalen Wohnungsmärkten am besten beurteilen
können. Mit dem Instrument des Wohnraumzweckentfremdungsverbots erhalten die Städte ein
treffsicheres Instrument für eine nachhaltige und sozial ausgewogene Stadtentwicklung.
Bislang konnten fünf Städte, Freiburg, Konstanz, Stuttgart, Tübingen und Heidelberg, mit Hilfe
des Verbots der Wohnrumzweckentfremdung die Linderung des Wohnungsmangels bewirken.
Vergeblich haben viele Städte an Vermieter appelliert, leerstehende Wohnungen wieder zu
vermieten. Es ist wichtig, dass weitere Städte mit Wohnungsmangel durch den Erlass einer
Satzung zum Verbot der Wohnraumzweckentfremdung das deutliche Signal setzen, dass
Wohnungsleerstand oder die gewerbliche Umnutzung von Wohnraum kein Kavaliersdelikt sind,
sondern gesellschaftlich unerwünschtes Handeln, welches als Ordnungswidrigkeit sanktioniert
wird.

 

Jetzt Mitglied werden

Unser Waldheim


Termine

Alle Termine öffnen.

02.12.2023, 15:00 Uhr - 17:00 Uhr OV Vaihingen und Rohr: Jahresabschlusstreffen
Siehe Einladung

05.12.2023, 19:00 Uhr - 21:00 Uhr OV Stuttgart-Ost: Punsch und mehr, Mitgliederversammlung mit Weinachtsfeier
Mitgliederversammlung, winterlich-gemütlich im Waldheim Raichberg. Zu diesem Anlass ehren wir langjährige Mitglied …

05.12.2023, 19:00 Uhr - 21:30 Uhr Punsch und Mehr: Mitgliederversammlung Stuttgart Ost
Ortsverein Stuttgart Ost lädt zur nächsten Mitgliederversammlung ein: winterlich-gemütlich im Waldheim Raichber …