Corona-Tests an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren

Veröffentlicht am 22.04.2021 in Standpunkte

Anfang der Woche überschritt Stuttgart an drei Tagen in Folge eine 7-Tage-Inzidenz von 200. Somit tritt nun auch offiziell die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in Kraft, sodass Schulen und Kindertagesstätten wieder bis auf die Notbetreuung schließen müssen.

Dieser Zustand stellt die Familien erneut vor große Herausforderungen. Wir hoffen für die Kinder, Jugendlichen und ihre Eltern, dass wir die Infektionszahlen bald wieder in den Griff bekommen und allen Kita-Kindern und Schüler*innen wieder die Bildung und Betreuung in Präsenz zugutekommen kann.
Von dieser Schließung sind laut Corona-Verordnung jedoch Schulformen ausgenommen. Die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit den Förderschwerpunkten Geistige und Körperlich-motorische Entwicklung dürfen – wie bereits in der Vergangenheit – offenbleiben. Diese Schulen wurden bisher durch Personal der Fieberambulanz bei der Schnelltestung unterstützt, da die Schüler*innen an diesen Schulen sich nicht selbst testen können. Dies halten wir für absolut notwendig, um dort einen möglichst sicheren Betrieb zu ermöglichen.
In der vergangenen Woche haben wir deshalb einen Antrag zur Weiterführung dieser professionellen Testungen eingereicht. Diese ist momentan nicht gesichert, da das Budget des Landes hierfür nicht ausreicht und die Schulen die Differenz nicht aus dem Schulbudget aufbringen können, wie es aktuell erwartet wird.

 
 

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