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Vorschau / übersicht
Antragsteller: Wilfried Mader
Adressaten: SPD Kreiskonferenz, SPD Landtagsfraktion
Der SPD OV Stuttgart-Ost möge beschließen, dass die Brandschutzordnung überprüft und geändert wird. Regelmäßig gibt es zwischen Bewohnern eines Hauses unterschiedliche Auffassungen, ob die Hauseingangstür nachts verschlossen werden soll. Es stehen sich hier Sicherungsinteressen (das Haus in der Nacht durch das Abschließen der Haustür besser gegen unerwünschte Eindringlinge zu schützen) und Sicherheitsinteressen (die Tür als ersten Flucht- und Rettungsweg passierbar zu halten) gegenüber.
Alle Mehrfachwohnungen haben nun Feuermelder, doch einer Regelung für die Flucht ging der Gesetzgeber aus dem Weg.
Die Hausordnungen in vielen Mietshäusern und auch in Wohnungseigentumsanlagen geben den Sicherungsinteressen den Vorrang. Sie sehen vor, dass die Haustür in der Nacht während eines festgelegten Zeitraums verschlossen sein muss. Da der Hauptzugang zum Gebäude aber als erster Rettungsweg für die Bewohner genutzt wird, kommt es in diesem Fall zur
Einschränkung der Fluchtmöglichkeit.
In der Frage, ob Flucht- und Rettungswege verschlossen werden dürfen oder nicht, muss der private und der gewerbliche Bereich getrennt betrachtet werden. Im privaten Bereich gibt es derzeit keine gesetzliche Regelung. Dennoch birgt ein verschlossener Zugang in Flucht- und Rettungswegen aus Sicht der Feuerwehr Gefahren.
Es ist in diesem Fall zwingend erforderlich, dass die flüchtende Person einen Haustürschlüssel mitführt um die Eingangstür zu öffnen. Bei einem Schadensereignis kann dies bei einer flüchtenden Person in Frage gestellt werden. Auch ist es nicht nachvollziehbar, warum die Türen gerade in der Nacht abgeschlossen werden sollen. Die Gefahr vor Einbrüchen ist am Tage, wenn das Haus verlassen ist, eher größer als in der Nacht, wenn die meisten Bewohner zu
Hause sind. Um sowohl die Anforderung an den Schutz des Eigentums und die uneingeschränkte
Nutzbarkeit des Fluchtweges zu erfüllen, gibt es die Möglichkeit die Haustür mit einem Panikschloss auszurüsten. Eine Vielzahl von technischen Ausführungen ermöglicht eine Verriegelung der Haustür und im Bedarfsfall eine Öffnung von innen durch Betätigung der Türklinke. Eine gesetzliche Regelung gibt es hierüber nicht, das muss über die Hausordnung
geregelt werden.
Quellen: Feuerwehr Dortmund
02.12.2023, 15:00 Uhr - 17:00 Uhr OV Vaihingen und Rohr: Jahresabschlusstreffen
Siehe Einladung
05.12.2023, 19:00 Uhr - 21:00 Uhr OV Stuttgart-Ost: Punsch und mehr, Mitgliederversammlung mit Weinachtsfeier
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05.12.2023, 19:00 Uhr - 21:30 Uhr Punsch und Mehr: Mitgliederversammlung Stuttgart Ost
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