Beschlüsse des Ortsvereins

Nachhaltigkeitskonzepte für Veranstaltungen auf dem Wasen

Nachhaltigkeitskonzepte bei Veranstaltungen auf dem Festgelände „Wasen“

Die SPD-Gemeinderatsfraktion setzt sich dafür ein, dass bei Veranstaltungen auf dem Festgelände „Wasen" Nachhaltigkeitskonzepte verbindlicher Teil der Nutzungsverträge der Veranstaltenden mit in.Stuttgart sind. 

Begründung:

Der Wasen ist das größte Veranstaltungsgelände Stuttgarts und ein Publikumsmagnet für Großveranstaltungen wie Konzerte, Festivals oder das beliebte Volksfest. Entsprechend groß ist das Potenzial, Ressourcen zu sparen und Umweltbelastungen zu reduzieren: Energieeinsparung, wiederverwertbare Standmaterialien, Verkehrskonzepte, Müllvermeidung und -recycling sind nur einige Ansätze, um Großveranstaltungen ressourcenschonender durchzuführen. Deshalb fordern wir, dass mit jeder Nutzung des Festplatzes, sei es durch den Eigenbetrieb „in.Stuttgart“ oder durch nicht-städtische Veranstalter, ein Nachhaltigkeitskonzept eingereicht, genehmigt und seine Umsetzung kontrolliert wird. Erfolgreiche Ideen sollen gesammelt und weitergegeben werden, so dass es zu einem fortlaufenden Lern- und Austauschprozess von Stadt, Veranstaltern und Recyclern kommt. Eine Zusammenarbeit mit Universität oder anderen wissenschaftlichen Einrichtungen sollte in Erwägung gezogen werden: So können Anregungen der Wissenschaft aufgegriffen, Maßnahmen wissenschaftlich begleitet und Erfahrungen vernetzt werden („Wasen-Lab“). 

Antrag 12/ 2023 zur Kreiskonferenz

Eingegangen:     25.09.2023

Antragsteller:     SPD Ortsverein Stuttgart-Ost

Adressaten: SPD-Gemeinderatsfraktion

Beschlossen am: 18.11.2023                    

 

Bürgerhaushalt für alle

angenommen auf KDK 26.6.2023

Antrag

Wir fordern die SPD-Fraktion im Gemeinderat auf, sich dafür einzusetzen, dass die Stadtverwaltung für die Arbeit des Arbeitskreises Stuttgarter Bürgerhaushalt zu Vorbereitung und die Begleitung des Bürgerhaushalts 2025 mehr Ressourcen bereitstellt. Diese Ressourcen sollen in Absprache mit dem Arbeitskreis für Maßnahmen eingesetzt werden, die zum Ziel haben, den Bürgerhaushalt zu einem niedrigschwelligen Beteiligungsinstrument für ALLE Bürger*innen weiterzuentwickeln.

Begründung

Der Bürgerhaushalt ist ein Instrument mit dessen Hilfe die Bürger*innen Stuttgarts Verwaltung und Gemeinderat auf Anliegen, Projekte oder Ideen aufmerksam machen können, die aus Bürger*innen-Sicht wichtig sind. Die Begleitung des Bürgerhaushalts wird von acht ehrenamtlichen Mitgliedern des Arbeitskreises Bürgerhaushalt getragen. Für die Nähe zu den Bürger*innen ist dieses parteiübergreifende unabhängige Gremium wichtig. Um den Bürgerhaushalt grade bei den Menschen bekannt zu machen, die sich nicht daran beteiligen aber vielleicht wichtige fehlende Perspektiven einbringen können, bedarf es mehr Ressourcen für: Vorträge bei Einrichtungen, Vereinen, Treffpunkten; gezielte Anrufe und Ansprache; Erstellung von zielgruppen-spezifischen Info-Materialien, individuelle Hilfe beim Formulieren von Vorschlägen und beim Eintragen in die Formulare; etc. Zudem muss sichergestellt werden, dass Bürger*innen (auch) in Zukunft analog abstimmen können und dies bekannt gemacht wird. Form und Umfang der Ressourcen und wie und wo diese eingesetzt werden, werden in enger Absprache mit dem Arbeitskreis entschieden.

 

Nutzung von Schulhöfen außerhalb der Unterrichtszeiten sichern

 Die SPD Stuttgart fordert die SPD-Stadtratsfraktion auf, sich dafür einzusetzen, gemeinsam mit der Stadtverwaltung den Gemeinderatsbeschluss von 1994 zur Öffnung von Schulhöfen außerhalb der Unterrichtszeiten zu überprüfen und den aktuellen Bedürfnissen anzupassen.

Der Stuttgarter Gemeinderat hat 1994 beschlossen, Schulhöfe auch außerhalb der Unterrichtszeiten öffentlich für Kinder zugänglich zu halten, von 8:00 – 19 Uhr, ausgenommen sind Sonn- und Feiertage. Mit diesem Beschluss wurde damals bereits anerkannt, dass Stuttgart zu wenig Spiel- und Aufenthaltsflächen für Kinder hat. An dieser Situation hat sich nichts geändert. Im Gegenteil: Die Nutzungsmöglichkeit von Schulhöfen hat sich durch die Ausweitung von Ganztagsschulen, die Schulhöfe nun ganztägig nutzen, weiter eingeschränkt. Offene Flächen, auf denen sich Kinder und Jugendliche treffen können, werden im Stadtgebiet immer weniger. Deshalb muss der Beschluss überarbeitet und den aktuellen Bedürfnissen angepasst werden: Sind alle Schulhöfe, die nutzbar wären, auch wirklich öffentlich zugänglich? Lässt sich ihre Nutzung zeitlich ausdehnen, um wegfallende Flächen auszugleichen? Können Ganztagsschulen ggf. Teilbereiche öffentlich zugänglich machen? Etc. Im Zuge dieser Überarbeitung fordern wir als SPD, dass der Zugang sowohl für Kinder als auch für Jugendliche gewährleistet ist. Als SPD setzen wir uns dafür ein, dass UN-Definition für „Jugend“ (14-24 Jahre) angewendet wird. Außerdem fordern wir eine Ausweitung der Nutzungszeit auf 22 Uhr und auf Sonn- und Feiertage, nämlich genau dann, wenn junge Menschen freie Zeit haben und solche Orte benötigen. Stuttgart ist eine „kinderfreundliche Kommune“ mit einem entsprechenden Aktionsplan (2020-22). (Nicht nur) in diesem Kontext ist dies eine Möglichkeit, Stuttgart kinder- und jugendfreundlicher zu gestalten. In einem ersten Schritt sollte der Beschluss von 1994 bereitgestellt werden, der nicht digital vorliegt. In einem weiteren Schritt wird gemeinsam mit der Verwaltung ein Überblick über Schulhöfe und deren Nutzbarkeit geschaffen und ggf. eine Vorlage für den Gemeinderat zur Anpassung des Beschlusses von 1994 erarbeitet. In dem Beschluss ist eine regelmäßige Evaluierung seiner Umsetzung festgelegt.

Einstimmig beschlossen Jahreshauptversammlung SPD Stuttgart Ost: 28.2.23

 

Vernetzte Straßenbeleuchtung

Antrag

Die SPD Stuttgart fordert die Stadtratsfraktion auf, sich dafür einzusetzen, die Straßenbeleuchtung auf vernetzte LED-Straßenbeleuchtung umzurüsten.

 

Seit 2017 rüsten Stuttgart Netze (Unternehmen der Stadtwerke) die Stuttgarter Straßenbeleuchtung auf LED-Technik um, ein wichtiger Schritt zur Energieeinsparung. Nach Umfragen der Deutschen Energieagentur betrieb bereits 2015 jede 5te Kommune über die Hälfte ihres Bestandes an Straßenbeleuchtung mit LED. Wenn man umrüstet, kann man es auch gleich richtig machen: Vernetzte (so genannte „intelligente“) Straßenbeleuchtungssysteme passen sich dem Bedarf an, sparen somit viel Geld und leisten einen Beitrag gegen Lichtverschmutzung. Sie dimmen die Leuchtkraft runter, wenn keine Bewegung registriert wird und hellen auf, wenn sich Menschen nähern. Weil sie durch die Registrierung von Größe, Körpertemperatur ausschließlich auf Menschen reagieren, nicht auf Tiere oder sich bewegende Äste, ist es eine sinnvolle Technik gegen Lichtverschmutzung und z.B. für Beleuchtung im Park geeignet. Ein erster Schritt der Stadtratsfraktion könnte der Austausch mit dem städtischen Arbeitskreis Straßenbeleuchtung sein. Weiterführende Links https://energiewende.baden-wuerttemberg.de/projekte/kommunen/tuningen-geht-ein-licht-aufmit-intelligenten-led-strassenlaternen https://www.ludwigsburg.de/start/wirtschaft+und+innovation/intelligente+strassenbeleuchtung.ht ml https://www.dena.de/fileadmin/dena/Dokumente/Presse___Medien/dena-Umfrage-KommunaleStrassenbeleuchtung-Initiative_EnergieEffizienz-2016.pdf

Einstimmig beschlossen: Jahreshauptversammlung Stuttgart Ost 28.2.2023

 

Demokratischer Zusammenhalt in der Stadt braucht Information

Angenommen Kreisdelegiertenkonferenz 5. Dezember 2022

Antrag

Die SPD Stuttgart fordert die SPD-Gemeinderatsfraktion auf, von der Stadtverwaltung einzufordern, das Amtsblatt der Stadt Stuttgart um einen nicht-amtlichen Teil zu ergänzen, in dem nicht-städtische Akteure auf ihre Angebote hinweisen können.

Begründung

Die aktuelle Umstrukturierung bei der Stuttgarter Zeitung ist nur ein Symptom einer seit Jahren bestehenden Entwicklung der Konzentration von Medien und dem Abbau von lokalpolitischer Berichterstattung. Den vielfältigen Akteuren der Stadt, wie Vereine, Kirchen, Geschäfte, Ortsvereine, Bezirksbeiräte etc., fehlt schon länger ein Medium, in dem sie, jenseits von Email-Verteilern und Social Media, auf ihre Angebote aufmerksam machen können. Umgekehrt haben die Bürger_innen Stuttgarts kein Medium, um sich umfassend über die verschiedenen Angebote zu informieren. Für das demokratische Zusammenleben in der Stadt ist es unerlässlich zu wissen, was im Bezirk, in der Stadt aktuell passiert – dafür braucht es ein Medium, dass über die digitalen Filterblasen hinausgeht. Ein um einen nicht-amtlichen Teil ergänztes Amtsblatt kann diese Aufgabe übernehmen.

Ein solcher nicht-amtlicher Teil stellt keine Einmischung in die Pressefreiheit dar, sondern übernimmt eine Grundversorgung, die derzeit von privaten Anbietern nicht geleistet wird. Einhergehen mit einer solchen Umstrukturierung sollte eine Werbekampagne, damit die Stadtgesellschaft – Anbietende wie Suchende – von diesem Angebot erfahren. Eine digitale Version muss dabei mitgedacht werden. Ein solcher nicht-amtlicher Teil könnte das Amtsblatt auch für einen größeren Teil der Bevölkerung attraktiver machen und so auch zur größeren Verbreitung der amtlichen Nachrichten beitragen.

 

Mehr Ampel-Grün für Fußgänger und Fahrradfahrer

Beschlossen Kreisdelegiertenknferenz 5.12. 22

Antrag

Die SPD-Fraktion im Gemeinderat setzt sich dafür ein, dass alle Fußgänger-Ampeln an Überquerungen im Cityring so geschaltet werden, dass Fußgänger und Radfahrer ohne Zwischenhalt auf Verkehrsinseln die Straßen in einer Grün-Phase überqueren können. Weitere Ampelschaltungen in der Stadt werden dahingehend überprüft.

Begründung:

Die Ampelschaltungen vieler Straßenüberquerungen sind so geschaltet, dass nicht immer garantiert ist, dass Fußgänger und Radfahrer in einer Grünphase die Straße überqueren können. Auf der neu eingerichteten Fußgängerampel am Landtag bestehen zudem besonders schmale Verkehrsinseln, auf denen ein Warten auf die nächste Grünphase angesichts des starken (LKW)-Verkehrs sogar gefährlich ist. Fahrräder haben auf diesen schmalen Inseln kaum Platz. Ohne kostspielige Infrastrukturmaßnahmen könnten man mit dieser Maßnahme, Stuttgart fußgänger- und radfahrer-freundlicher gestalten. Fahrradhalterungen an den Ampeln sind nett, Grünphasen sind besser.

 

Schwimmen für alle – keine öffentliche Subventionierung privater Anbieter

Adressat: Gemeinderatsfraktion (Beschlossen Kreisdelegiertenkonferenz 25.7.22)

 

Begründung:

Was es bedeutet, wenn sich Besucher und Besucherinnen auf wenige Freibäder konzentrieren, sieht man an sonnigen Tagen im Inselbad: so voll belegt, dass es nur eine Frage der Zeit ist, wann im Becken oder am Sprungturm etwas passiert oder eine harmlose Zurechtweisung eskaliert, wie schon in der Vergangenheit geschehen. Wären die Hallenbäder geöffnet – das Leo-Vetter-Bad als überdachtes Bad mit Liegewiese sowieso – würde sich der Andrang entzerren. Grade die Menschen, denen es eher um die regelmäßige Bewegung denn um das Sonnenbaden geht, schwimmen auch im Sommer gerne im Hallenbad.  Ganz abgesehen davon, dass es auch im Sommer verregnete Sonntage gibt, wo Familien froh sind, wenn die Kinder sich im Wasser austoben können.

Außerdem ist das Schwimmbad der Urlaub der Menschen, die es sich nicht leisten können, wegzufahren – ein Ort, neben Sport und Bewegung, an dem die unterschiedlichsten Menschen zusammenkommen und eine gute Zeit verbringen können. Dies ist in Zeiten von Inflation und knappen Geldes wichtiger denn je und darf nicht eingeschränkt werden.

Die Hallenbäder sind derzeit über den Sommer für die allgemeine Öffentlichkeit geschlossen. Vereine, Schulen nutzen die Wasserfläche aber eben auch private Anbieter von Schwimmkursen mieten dort für geringes Geld Bahnen und nutzen das vorhandene – öffentlich finanzierte – Material. Um die Hallenbäder für die privaten Anbieter bereitstellen zu können, braucht es städtisch angestellte Servicekräfte und technisches Personal, die dann für die privaten Kursanbieter die Halle bereithalten und in anderen Bädern fehlen. Die Energiekosten werden ebenfalls von der Stadt getragen. Eintrittsgelder fallen für die Stadt weg.  Ein Preisvergleich aus den Angeboten für das Leo-Vetter-Bad: Während ein 16-stündiger städtischer Kurs 59 Euro kostete (derzeit werden keine angeboten, https://shop.stuttgarterbaeder.de/de/bookings/block_list/course_id/167/ ), kostet ein privater 9-stündiger Kurs 158 Euro ( https://www.aquaacademy.de/service-page/sommerintensiv-leo-vetter-bad-1?referral=service_list_widget )- keine Chance für Familien mit niedrigem Einkommen. Und wie steht es um Kinder mit Handicap? Für welchen privaten Anbieter rechnet es sich, den dafür notwenigen Unterricht in Kleinstgruppen oder gar Einzelunterricht anzubieten? Dieser Zustand ist nicht tragbar. Hier werden private Kursanbieter mit Steuermitteln unterstützt, Gewinne zu erwirtschaften.

Erschwerend kommt hinzu, dass es derzeit noch eine pandemie-bedingte Bugwelle von Kindern gibt, die noch nicht schwimmen lernen konnten. Was das für die Fachkräfte in Schwimmbädern und an Badeseen bedeutet, kann man aktuell überall in der Presse lesen. Kurz: Der Bedarf ist riesig – bezahlbare städtische Angebote fehlen.

Während die Bundesrepublik darüber diskutiert, ob zukünftig die Wassertemperatur einige Grade kälter oder wärmer ist, geht es in Stuttgart um Mehr. Es geht um die Sicherstellung einer öffentlichen Grundversorgung für die Öffentlichkeit und nicht zur Gewinnmaximierung von Privatanbietern.

Die Gemeinderatsfraktion wird deshalb aufgefordert sich für folgende Forderungen einzusetzen:  

Städtische Hallenbäder gehören den Menschen: der Öffentlichkeit, für städtische Schwimmkurse, Schulen und Vereine. Hier muss ein ausgewogener Belegungsplan erstellt werden, der möglichst allen gerecht wird (z.B. frühe Morgen- oder späte Abendstunden, die für Schwimmkurse unattraktiv sind, für die allgemeine Öffentlichkeit bereithalten).

Hallenbäder müssen ganzjährig für die Öffentlichkeit zugänglich sein.

Schulen sollen die städtischen Schwimm-Kursleitenden in ihr Sport-Konzept aufnehmen: als zusätzliche Expertise, Erfahrung und zur Entlastung des Lehrpersonals. Oberste Priorität: Kinder müssen schwimmen lernen – egal, ob im Sport-Unterricht oder als AG.  

Um in der Hochsaison die Sicherheit in den Freibädern gewährleisten zu können, soll die Stadt Vorschläge erarbeiten, wie die Einlasszahlen kontrolliert werden können.

Freie Bahn-Zeiten können von privaten Anbietern genutzt werden: zu einer höheren Bahn-Miete als die gemeinnützigen Vereine oder Schulen.  

Private Anbieter müssen der Stadt Zertifizierungen nachweisen, die den qualitativen Standards der städtischen Kurse entsprechen.

Der Fachkräftemangel ist hausgemacht:

  1. Die Stadt soll den Einsatz des bestehenden Fachpersonals überprüfen und die Kriterien offenlegen, nach denen es eingesetzt wird: Heißt es hier wirklich immer „Kinder zuerst“ oder ist dann vielleicht doch die Fachkraft beim Sauna-Wedeln wichtiger?

  1. Wer angemessen bezahlt wird, kommt und bleibt auch gerne. Fachangestellte sollen mindestens mit EG-8 vergütetet werden. https://stuttgart.bewerbung.dvvbw.de/7749-fachangestellte-r-fuer-baederbetriebe-m-w-d/de/job.html

Wir fordern das Sportamt Stuttgart auf, private Anbieter auf dem städtischen Portal „Schwimmfit“ deutlich zu kennzeichnen, damit Nutzer_innen auf den ersten Blick erkennen können, dass es sich um kommerzielle Anbieter handelt.

 

 

23.10.2018: Antragskonferenzen

Empfänger: Kreiskonferenz

Antragsbegehren

Teil 1:
Auf ausgewählten Kreiskonferenzen (Antragskonferenzen) werden ausschließlich eingegangene Anträge strukturiert und integrativ beraten und beschlossen.

Teil 2:
Die Antragskommission prüft die Anträge nur auf Formalia und Fehler und bisherige Beschlusslagen. Sie gibt keine inhaltlichen Empfehlungen für die Abstimmungen ab.

Begründung

Anträge bergen den inhaltlichen Kern unserer politischen Arbeit. Eine ernsthafte Auseinandersetzung mit Anträgen ist damit unverfügbare Voraussetzung für die inhaltliche Ausrichtung der Partei. Ernsthaft ist eine Auseinandersetzung dann, wenn am Ende auf sachlicher Grundlage ein Votum abgegeben wird, das für alle akzeptabel ist. Das wiederum gelingt am ehesten, wenn in die Meinungsbildung vor dem Votum die Meinung möglichst aller Teilnehmer eingeht – und nicht nur die Meinung derer, die sich trauen, vor allen zu sprechen.

Um eine solche Meinungsintegration zu erreichen, wäre eine Vorberatung in kleineren Gruppen sinnvoll. Das könnte beispielsweise folgendermaßen ablaufen:

Jede Delegierte erhält einen Stimmzettel mit einer Zufallszahl von 1 bis bspw. 10. Die Delegierten mit denselben Zahlen finden sich vor der Abstimmung eines Antrages zu dessen Beratung an einem dafür vorgesehenen Ort zusammen und bestimmen aus ihrer Mitte eine Sprecherin. Die Gruppen erörtern in einer festgelegten Zeit (je nach Antrag 5-30 Minuten) Vor- und Nachteile eines Antrags, die ihre Sprecherinnen der Versammlung dann vortragen (ca. 2 Minuten). Die Vorträge enthalten keine Abstimmungsempfehlung. Am Ende bezieht der Antragsteller Stellung (ca. 5 Minuten) zu den vorgetragenen Vor- und Nachteilen. Dann erfolgt die Abstimmung.

Der Kreisvorstand bestimmt im Vorfeld die Anzahl der Gruppen und – je nach Anzahl und Beschaffenheit der Anträge – die Zeitfenster für deren Beratung und Vortrag.

Ein solches Vorgehen hätte eine Intensivierung der Antragsberatung zur Folge, die nicht nur eine größere Sachlichkeit gewährt, sondern auch den sozialen Austausch untereinander fördert, sodass man neben der Position auch die Person kennenlernen würde – schon nach wenigen Konferenzen hätte man alle durch und ist dabei möglicherweise auch Gleichgesinnte gestoßen, die zu weiteren gemeinsame Aktivitäten anregen.

 

23.10.2018: Erhalt und Weiterentwicklung der Eisenbahnbrücke

Empfänger: Kreiskonferenz

Antragsbegehren
Die SPD Stuttgart setzt sich für den Erhalt der alten Eisenbahnbrücke in Bad Cannstatt ein. Die Brücke soll für die Menschen z.B. als erweiterte Parkanlage oder für kulturelle Konzepte weiterentwickelt werden.

Begründung

Die alte Eisenbahnbrücke in Bad Cannstatt bietet die Möglichkeit Nostalgie und Moderne zu verbinden. Ein gutes Beispiel liefert die High Line in New York, wo eine stillgelegte Eisenbahnbrücke in eine Parkanlage umgestaltet wurde.  Durch die Umgestaltung in New York hat sich das Gebiet um die Brücke positiv verändert.  Hierfür sind auch für Stuttgart kreative Ideen zu entwickeln.
Die alte Eisenbahnbrücke soll im Rahmen von Stuttgart 21 abgerissen werden.

 

 

23.10.2018: 5 Minuten-Takt in einer 5-Minutenstadt

Empfänger: Kreiskonferenz

Antragsbegehren

Die SPD Stuttgart setzt sich für einen 5-Minuten-Takt im Öffentlichen Personennahverkehr ein. Der 5-Minuten-Takt soll bei Linien eingeführt werden, die zentrale Knotenpunkte in Stuttgart anfahren.

Begründung

Mit großen Schritten geht es in Richtung Gemeinderatswahl. Eine zentrale Botschaft könnte die 5-Minutenstadt sein. Grob wird diese Idee in der Programmentwicklung für das Wahlprogramm wie folgt skizziert:

Wie stellt sich die SPD eine Stadt der Zukunft vor?

Eine Stadt, in der alle einen Platz haben: die Rentnerin mit wenig Geld und der Ingenieur mit hohem Einkommen, die Krankenschwester mit türkischen Eltern und der Krankenpfleger mit Waiblinger Eltern, Väter und Mütter und Kinder.

Eine Stadt, in der die Menschen zusammenhalten und gemeinsam Verantwortung für eine menschliche Stadtgesellschaft übernehmen.

Eine 5-Minuten-Stadt mit höchster Lebensqualität, in der die Menschen in ihren Stadtquartieren in 5 Minuten zur Haltestelle, zum Kindergarten, zur Grundschule, zum Einkaufen und zu ihren pflegebedürftigen Eltern kommen.

Eine moderne Großstadt braucht nicht nur 5 Minuten zur Haltestelle, sondern auch einen viel engeren Takt im Nahverkehr. Die Ausweitung und Attraktivität des Angebots trägt dazu bei, dass mehr Menschen Auto auf den ÖPNV umsteigen. Eine 5-Minuten-Stadt braucht deshalb einen 5-Minuten-Takt bei Streckenverbindungen, die über zentrale Knotenpunkte verlaufen. Beispiel könnte der Bus 42 zum Hauptbahnhof sein. Weitere zentrale Knotenpunkte neben dem Hauptbahnhof könnten der Charlottenplatz, Bahnhof Vaihingen oder Bad Cannstatt sein.

Die Verkehrsexperten sollen hierfür geeignete Lösungen finden. Eine etappenweise Umsetzung ist denkbar. Im Ziel ist diese politische Aussage konkret und sollte nicht verkürzt dargestellt werden.

 

 

23.10.2018: Förderprogramm Elektrofahrräder

Empfänger: Kreiskonferenz, SPD Bundesparteitag

Antragsbegehren:

Die SPD setzt sich für ein Förderprogramm für Elektrofahrräder ein. Autos, die verschrottet werden sollen und länger als ein Jahr angemeldet sind, können mit einer Prämie für ein Elektrofahrrad stillgelegt werden.
Die Ausgestaltung des Förderprogramms soll durch Experten konkretisiert werden.

 

23.10.2018: Antrag zur Änderung des Landeswahlrechts

Empfänger: Landesparteitag

Antragsbegehren

Baden-Württemberg erhält ein Zwei-Stimmen-Wahlrecht mit (quotierter) Liste in Zweimandatswahlkreisen (ListePlus). Die Wahlkreise sind identisch mit den Wahlkreisen bei der Bundestagswahl anzupassen.

Konkret: Die Parteien stellen in den nunmehr 38 Wahlkreisen jeweils zwei Kandidat*innen auf, und die Wähler*innen haben je zwei Stimmen. Mit der Erststimme wählen sie eine/n Kandidatin; mit der Zweitstimme wählen sie eine Partei.

Der erste Direktsitz eines Wahlkreises geht an die Partei mit den meisten kumulierten Erststimmen, und zwar an den/diejenigen Kandidatin, der/die auf sich mehr Stimmen vereint hat. Der zweite Direktsitz geht analog an die zweitstärkste Partei, es sei denn, die stärkste Partei hat mindestens doppelt so viele Stimmen erhalten wie die zweitstärkste; dann gehen beide Direktsitze an diese Partei.

Darüber hinaus werden die zur gesetzlich vorgesehenen Größe des Parlamentes fehlenden Sitze über Landeslisten nach dem Zweitstimmenanteil verteilt. Die Verteilung erfolgt nach Regierungsbezirken derart, dass zuerst diejenigen Kandidat*innen bei der Sitzvergabe berücksichtigt werden, die in ihrem Wahlkreis kumuliert einen höheren Stimmenanteil errungen haben als ihre Partei im jeweiligen Regierungsbezirk.

Die SPD stellt in jeden Wahlkreis mindestens eine weibliche Kandidatin auf.

Begründung:

ListePlus empfiehlt sich aus emanzipatorischen, demokratischen, kulturellen und ökonomischen Gründen.

  1. Die Landtagswahl ist eine Persönlichkeitswahl und Frauen sind für uns wählbare Persönlichkeiten. Über das Listenverfahren gelangen mehr Frauen in den Landtag. Die Liste allein greift uns aber zu kurz. Deshalb erhalten sozialdemokratische Frauen zusätzlich zum Listenplatz einen Wahlkreis. Die Zeiten, dass Frauen nur aussichtslose Wahlkreise zugeteilt bekommen, sind damit passé. Liste plus Wahlkreis profilieren Frauen in der politischen Landschaft Baden-Württembergs!
  2. Bei einer Persönlichkeitswahl sind die Abgeordneten ihrem Wahlkreis verantwortlich und müssen für die Wähler*innen dort wählbar bzw. abwählbar sein. Dem wird entsprochen mit einer Aufwertung der Erststimme. Einmal durch das größere Angebot (zwei Kandidat*innen je Partei) und außerdem dadurch, dass die Erststimme im Falle ihrer Erfolglosigkeit bei der Vergabe der beiden Direktsitze nicht wertlos wird, sondern auch bei der Vergabe der Zweitsitze Berücksichtigung findet. Somit erlangt die Bevölkerung in unserer Demokratie durch ListePlus mehr Souveränität.
  3. Umgekehrt honoriert und motiviert ListePlus die politische Arbeit der Abgeordneten im Wahlkreis, insbesondere dann, wenn eine Partei keine Direktsitze erringt. Kantige Kandidat*innen wahren ihre Chance gegen stromlinienförmige Parteigänger*innen. Eine Kandidatur parteibetriebsferner Persönlichkeiten wird dadurch befördert. Da die Kandidat*innen sich im Tandem um den Direktsitz bewerben, liegt eine starke Mitkandidatur genauso in ihrem eigenen Interesse wie ein kooperatives Miteinander im Wahlkampf: Zwei Kandidat*innen statt Zweitkandidat*innen! Somit profitiert von ListePlus die politische Kultur in unseren Reihen – und außerhalb.
  4. Treten zunehmend mehr aussichtsreiche Parteien zur Wahl an, so verringert sich tendenziell der Zweitstimmenanteil aller Parteien, sodass deren Zweitstimmenanteil kaum noch dem Sitzanteil entspricht, der sich aus der Anzahl ihrer Direktsitze ergibt. Heute genügen im Grunde 30 Prozent der (Erst-)Stimmen, um sämtliche Wahlkreise zu gewinnen und damit 60 Prozent der gesetzlich vorgesehenen 120 Sitze zu besetzen. Infolge des Ausgleichs der so entstehenden Mehrsitze (Überhangmandate) sitzt derzeit jeder sechste Landtagsabgeordnete auf einem zuzähligen Ausgleichsitz. Mit ListePlus gibt es keine oder zumindest deutlich weniger Ausgleichsitze, weil in jedem Wahlkreis für die Vergabe von zwei Direktsitzen die Stimmenanteile der beiden stärksten Parteien addiert werden; d.h. im Beispiel bleibend, dass 60 Prozent der Sitze nur noch mit 30 plus X Prozent gewonnen werden können. ListePlus verschlankt – auf dem Weg der Vereinheitlichung der Wahlkreise bei Bundes- und Landtagswahlen – das Parlament und schont damit nicht zuletzt den Geldbeutel der souveränen Steuerzahler*innen.
 

28.5.2018: Wohnungsbestand aktivieren! Wohnraumzweckentfremdung ist kein Kavaliersdelikt.

Empfänger: SPD Landesparteitag über SPD Stuttgart Kreiskonferenz

Antragsbegehren

Damit die Wohnraumzweckentfremdung wirkungsvoller unterbunden werden kann, sind
Ergänzungen des Landesgesetzes gegen die Zweckentfremdung von
Wohnraumnotwendig:

  •  Das Bußgeld für Wohnraumzweckentfremdung muss deutlich erhöht werden.
  • Für Vermieter und Online-Portale, die Ferienwohnungen vermitteln, muss eine Mitwirkungs- und Auskunftspflicht eingeführt werden. Die Auskunftsverweigerung muss ebenfalls mit einem Bußgeld belegt werden.
  • Das Gesetz muss auch zum Vorgehen gegen Wohnraumzweckentfremdung ermächtigen, wenn Wohnungen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Wohnraumzweckentfremdungsverbotes bereits leer standen oder anderweitig zweckentfremdet wurden.

Die gesetzlich mögliche Laufzeit der kommunalen Satzungen muss auf zehn Jahre
verdoppelt werden

Der Landesparteitag fordert zudem alle Kommunen mit Mangel an Wohnungen auf,
kommunale Satzungen zur Anwendung des Zweckentfremdungsverbots zu beschließen
und gegen Leerstand und anderweitige Nutzung von Wohnraum vorzugehen.

Begründung

Kurz- und mittelfristig kann mit einer Entspannung der Wohnungsnachfrage nicht gerechnet
werden. Weil der Wohnungsneubau mit der anhaltend hohen Wohnungsnachfrage nicht Schritt
halten kann, werden der Wohnungsmangel und die Mietpreisinflation in den nächsten Jahren
zunehmen. Zur Abmilderung dieses Marktversagens sind ordnungspolitische Maßnahmen
notwendig, die den Wohnungsmangel lindern und damit zu einer Stabilisierung der Mietpreise
beitragen.
In Zeiten großen Wohnungsmangels, wenn Haushalte keine angemessene und bezahlbare
Wohnung mehr finden oder halten können, muss der notwendige Wohnungsneubau durch eine
verantwortungsbewusste Bestandspolitik ergänzt werden. Es kann nicht akzeptiert werden,
dass bestehende Wohnungen durch Leerstand, Nutzung als Ferienwohnung oder andere
gewerbliche Nutzung den Wohnungsmärkten entzogen werden. Das wichtigste Element einer
gebietsbezogenen Wohnungsbestandspolitik ist das Verbot dieser Zweckentfremdung von
Wohnraum.

Das Landesgesetz muss besser werden
Das Landesgesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum hat sich als
Instrument zur Verbesserung der Wohnungssituation erwiesen. Das Gesetz schafft
Problembewusstsein und im Vordergrund steht die Verhinderung von
Wohnraumzweckentfremdung. Allerdings bietet das Gesetz bislang keine ausreichende
gesetzliche Grundlage zur Beendigung von Leerstand, der bereits vor Inkrafttreten des
Gesetzes bestand und keine ausreichend wirksamen Instrumente gegenüber
Wohnungseigentümern, die sich ihrer Verantwortung entziehen. Landesregierung und Landtag
sind aufgefordert, diese strukturellen Probleme des Gesetzes zu beseitigen.

Städte müssen ein deutliches Signal setzen
Das Landesgesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum ermächtigt
Kommunen, bei Gefährdung einer angemessenen Wohnraumversorgung die
Wohnraumzweckentfremdung durch eine kommunale Satzung zu verbieten. Dadurch stärkt
das Gesetz die kommunale Selbstverwaltung. Der Gesetzgeber hat zudem berücksichtigt, dass
die Kommunen selbst die Situation auf den lokalen Wohnungsmärkten am besten beurteilen
können. Mit dem Instrument des Wohnraumzweckentfremdungsverbots erhalten die Städte ein
treffsicheres Instrument für eine nachhaltige und sozial ausgewogene Stadtentwicklung.
Bislang konnten fünf Städte, Freiburg, Konstanz, Stuttgart, Tübingen und Heidelberg, mit Hilfe
des Verbots der Wohnrumzweckentfremdung die Linderung des Wohnungsmangels bewirken.
Vergeblich haben viele Städte an Vermieter appelliert, leerstehende Wohnungen wieder zu
vermieten. Es ist wichtig, dass weitere Städte mit Wohnungsmangel durch den Erlass einer
Satzung zum Verbot der Wohnraumzweckentfremdung das deutliche Signal setzen, dass
Wohnungsleerstand oder die gewerbliche Umnutzung von Wohnraum kein Kavaliersdelikt sind,
sondern gesellschaftlich unerwünschtes Handeln, welches als Ordnungswidrigkeit sanktioniert
wird.

 

17.5.2018: Min-Max-Lohn

Empfänger: SPD Bundesparteitag

Antragsbegehren

Der Mindestlohn wird dynamisch an den Durchschnittslohn gekoppelt. Die SPD setzt eine
Kommission ein, die eine Maximal-Lohn-Einführung prüft und Vorschläge erarbeitet.

Begründung

Lohngerechtigkeit kann es nur geben in einer angemessenen Spanne zwischen dem
geringsten und dem höchsten Lohn. Lohn erhält man für Arbeit. Die Qualität der Arbeit setzt
sich zusammen aus Umfang und Intensität. Demzufolge sollte das Lohneinkommen nur je
nach Umfang und Intensität der Arbeit variieren: Ein Arbeiter arbeitet mehr Stunden, der
andere weniger; eine Arbeiterin hängt sich voll rein, die andere lässt es eher locker angehen.
(Talent wird weder vergütet noch besteuert!)
Die Spanne ist als gerecht gedacht, wenn sie symmetrisch ist zum Durchschnitt (Annahme
einer Normalverteilung): Die Mehrheit ist dann das Maß; ein Maß, von dem Arbeiter*innen
nach unten und nach oben abweichen und zwar so, dass je extremer die Abweichung ist,
desto seltener kommt sie vor.
Die Spanne ist von unten begrenzt durch das Existenzminimum: der Stundenlohn muss
ausreichen, dass damit eine Arbeiterin bei durchschnittlicher Arbeitszeit ihren
Lebensunterhalt bestreiten kann. Die maximale Spanne beträgt demnach die doppelte
Differenz aus Durchschnittseinkommen und Existenzminimum.
Die Spanne hängt zudem ab vom Verhältnis von Erwerbsuchenden und Erwerbstätigen
(Erwerbsuchendenquotient) derart, dass sich die Spanne verkürzt, je mehr Menschen einen
Erwerb suchen. Damit besteht ein Anreiz zur Anstellung von Erwerbsuchenden. Gleiches gilt
für den Preisindex: hohe Verbraucherpreise verkürzen die Spanne.
Beschreibt man die Lohnspanne (L) als eine Funktion von Durchschnittslohn (μ),
Erwerbsuchendenquotient (ESQ) und Preisindex (PI), so ergibt sich:

MinMaxLohnFormel

wobei beispielhaft

Für die Bundesrepublik Deutschland ergibt sich so bei 41,4 Mio. Erwerbstätigen, 1,7 Mio.
Erwerbsuchenden, einem Preisindex von 1,093, einem Arbeitsvolumen von 58,9 Mrd.
Stunden im Jahr und einem jährlichen Durchschnittslohn von 44.400 Euro bezogen auf einen
nominalen Mindestlohn von 8,90 €/h ein Mindestlohn in Höhe von 9,70 €/h und ein
Maximallohn in Höhe von 58,40 €/h. (Vgl. nachstehendes Schaubild.)

Die Regionalisierung verdeutlicht das Potenzial einer dynamisierten Kopplung von Mindest-
und Maximallohn. Für Baden Württemberg (5,8 Mio. Erwerbstätige, 182.000
Erwerbsuchende, 1,087 Preisindex, 8,4 Mrd. Arbeitsstunden und 53.200 Euro
Durchschnittslohn) ergäbe sich ein Mindestlohn in Höhe von 9,70 €/h und ein Maximallohn
in Höhe von 70,30 €/h.

 

 

20.3.2018: Bodenwertsteuer

Empfänger: SPD Bundesparteitag und SPD Bundestagsfraktion

Antragsbegehren

Der Bundesparteitag der SPD möge beschließen,
die SPD setzt sich bei der Reform der Grundsteuer für eine reine Bodenwertsteuer ein.

Begründung

Das Bundesverfassungsgericht wird demnächst voraussichtlich die Nutzung der Einheitswerte im
Rahmen der Grundsteuer für verfassungswidrig erklären. Damit ergibt sich die Notwendigkeit einer
Reform. Der vom Bundesrat vorgeschlagene Übergang zur Bewertung von Immobilien anhand von
Kostenwerten wird den Anforderungen der Bewertungsgerechtigkeit, der Schonung von Ressourcen
und der Verhinderung von Bodenhortung nicht gerecht. Deshalb schlagen deutsche
Wirtschaftsinstitute, Umweltverbände und der Deutsche Mieterbund eine Grundsteuer vor, die allein
auf dem Bodenwert des Grundstücks basiert und nicht die darauf gebauten Gebäude und deren
Ertragswert einbezieht.

  1. Der Bodenwert wird nicht vom Eigentümer geschaffen, sondern vor allem durch öffentliche Infrastrukturleistungen (Straßen, Nahverkehr, Schulen). Deshalb besteht auch ein Recht der Allgemeinheit an einer Besteuerung der durch öffentliche Leistungen geschaffenen Werte.
  2. Die Bodenwertsteuer schafft Anreize zur Ressourcenschonung durch verdichtetes Bauen, weil bei dichterer Bebauung die Steuer auf mehr Nutzfläche verteilt werden kann. Umgekehrt belastet sie Grundeigentümer stärker, welche ihr Grundstück nur wenig dicht bebauen.
  3. Die Bodenwertsteuer mobilisiert Bauland, da sie Anreize zum spekulativen Horten von Boden mindert. Ein mit Baurecht versehenes und brachliegendes Grundstück wird gleich hoch besteuert, wie ein bebautes Grundstück, da die Besteuerungsgrundlage nur der Bodenwert ist.
  4. Der Erhebungsbedarf für die Bodenwertsteuer ist für die Kommunen gering. Denn die Gutachterausschüsse erheben die Bodenrichtwerte flächendeckend, genau und jahresaktuell für das gesamte Bundesgebiet. Dem gegenüber würde das vom Bundesrat vorgeschlagene Modell eine aufwändige Berechnung der Verkehrswerte aller auf den Grundstücken stehenden Gebäude erfordern.
 

18.5.2017: Änderungsanträge SPD Stuttgart-Ost zum „Entwurf des Leitantrags der Programmkommission für das Regierungsprogramm 2017“

Die Änderungsanträge der SPD Stuttgart Ost zum „Entwurf des Leitantrags der Programmkommission für das Regierungsprogramm 2017“ findet ihr hier.

 

4.12.2016: Neue ÖPNV Verbindung für Stuttgart Ost

Empfänger: SPD Stuttgart-Ost Bezirksbeiratsfraktion & SPD Gemeinderatsfraktion

Antragsbegehren

Die Mitgliederversammlung möge beschließen:
Die SPD Stuttgart-Ost spricht sich für eine neue direkte ÖPNV-Verbindung zwischen
dem Nordbahnhofviertel, insbesondere über das neu entstehende Rosensteinviertel,
und der Waldebene Ost aus. Die Tangentiale könnte über eine Seilbahn angebunden
werden, die die Stadtbezirke Ost und Nord direkt verbindet. Die neue Verbindung soll
im nächsten Nahverkehrsentwicklungsplan aufgenommen werden.

 

Begründung

 

Der ÖPNV hat für die Anwohner aus dem Stuttgarter Osten zwei geographisch
geschuldete Schwachstellen: Die Anbindung der Waldebene Ost ist bisher für die
Anwohner aus Gablenberg, Ostheim, Stöckach und Berg sehr unattraktiv. Darüber
hinaus gibt es wegen des Schlossgartens keine direkte Anbindung zwischen den
Stadtbezirken Nord und Ost. Mit dem neuen Stadtteil Rosensteinviertel kommt ein
neues Wohn- und Gewerbegebiet hinzu. Über 6.000 neue Wohnungen und 4.000
Arbeitsplätze sollen entstehen. Eine direkte Verbindung zum Stuttgarter Osten halten
wir für beide Stadtbezirke, insbesondere für das neue Rosensteinviertel, für sehr
attraktiv. Aus diesem Grund schlagen wir vor, die beiden Stadtbezirke direkt zu
verbinden und die Tangentiale in den aktuellen Nahverkehrsentwicklungsplan
aufzunehmen. Dabei soll unsere bisherige Idee, die Anbindung der Waldebene Ost
mit einer Seilbahn an Gablenberg, über Gablenberg hinaus bis zum
Nordbahnhofviertel zu verlängern, ein Lösungsansatz sein. Diese Linienführung
halten wir für eine wesentliche Verbesserung des ÖPNV. Sie trägt dazu bei, dass sie
als Alternative für den motorisierten Individualverkehrs angenommen wird.
Auszug aus dem Werkstattbericht des Nahverkehrsentwicklungsplans:
Die Landeshauptstadt Stuttgart wird bereits durch ein dichtes öffentliches
Verkehrsnetz bedient. Einzelne Landschaftselemente (Waldflächen, Parks,
Talflanken, Neckar) erschweren allerdings eine noch engere Vermaschung und
erfordern Umwegfahrten, gelegentlich im motorisierten Individualverkehr und im
öffentlichen Nahverkehr gleichermaßen. Durch eine passgenaue Netzergänzung des
ÖPNV ließe sich hier die Verkehrsmittelwahl deutlich zugunsten des ÖPNV
beeinflussen, in anderen Fällen zumindest ein annähernder Gleichstand zwischen
ÖPNV und MIV herstellen.

 

3.2.2016: Antrag zur Änderung der Brandschutzordnung

Antragsteller: Wilfried Mader
Adressaten: SPD Kreiskonferenz, SPD Landtagsfraktion

Antrag

Der SPD OV Stuttgart-Ost möge beschließen, dass die Brandschutzordnung überprüft und geändert wird. Regelmäßig gibt es zwischen Bewohnern eines Hauses unterschiedliche Auffassungen, ob die Hauseingangstür nachts verschlossen werden soll. Es stehen sich hier Sicherungsinteressen (das Haus in der Nacht durch das Abschließen der Haustür besser gegen unerwünschte Eindringlinge zu schützen) und Sicherheitsinteressen (die Tür als ersten Flucht- und Rettungsweg passierbar zu halten) gegenüber.
Alle Mehrfachwohnungen haben nun Feuermelder, doch einer Regelung für die Flucht ging der Gesetzgeber aus dem Weg.

Begründung

Die Hausordnungen in vielen Mietshäusern und auch in Wohnungseigentumsanlagen geben den Sicherungsinteressen den Vorrang. Sie sehen vor, dass die Haustür in der Nacht während eines festgelegten Zeitraums verschlossen sein muss. Da der Hauptzugang zum Gebäude aber als erster Rettungsweg für die Bewohner genutzt wird, kommt es in diesem Fall zur
Einschränkung der Fluchtmöglichkeit.
In der Frage, ob Flucht- und Rettungswege verschlossen werden dürfen oder nicht, muss der private und der gewerbliche Bereich getrennt betrachtet werden. Im privaten Bereich gibt es derzeit keine gesetzliche Regelung. Dennoch birgt ein verschlossener Zugang in Flucht- und Rettungswegen aus Sicht der Feuerwehr Gefahren.
Es ist in diesem Fall zwingend erforderlich, dass die flüchtende Person einen Haustürschlüssel mitführt um die Eingangstür zu öffnen. Bei einem Schadensereignis kann dies bei einer flüchtenden Person in Frage gestellt werden. Auch ist es nicht nachvollziehbar, warum die Türen gerade in der Nacht abgeschlossen werden sollen. Die Gefahr vor Einbrüchen ist am Tage, wenn das Haus verlassen ist, eher größer als in der Nacht, wenn die meisten Bewohner zu
Hause sind. Um sowohl die Anforderung an den Schutz des Eigentums und die uneingeschränkte
Nutzbarkeit des Fluchtweges zu erfüllen, gibt es die Möglichkeit die Haustür mit einem Panikschloss auszurüsten. Eine Vielzahl von technischen Ausführungen ermöglicht eine Verriegelung der Haustür und im Bedarfsfall eine Öffnung von innen durch Betätigung der Türklinke. Eine gesetzliche Regelung gibt es hierüber nicht, das muss über die Hausordnung
geregelt werden.

Quellen: Feuerwehr Dortmund

 

4.11.2015: Antrag auf Änderung des Verfahrens zur Erstellung der Landesliste (§§ 5 u. 12 Statut SPD Baden-Württemberg)

Adressat: SPD-Landesparteitag über Kreiskonferenz SPD Stuttgart
Antragsteller: OV Stuttgart Ost

Antrag:

Es soll spätestens zur Bundestagswahl 2017 zur Erstellung der Landesliste ein mehrstufiges Verfahren mit Negativstimme eingesetzt werden. Vorgeschlagen wird folgendes Verfahren:

  1. Stufe
    Zur Wahl steht das gesamte Bewerberfeld aller Wahlkreise für die ersten 6 Plätze je Geschlecht der Landesliste. (Falls die Spitzenkandidatur per Urwahl bestimmt wurde, stehen die Plätze 2 bis 13 zur Wahl.) Die Delegierten haben jeweils bis zu 6 Stimmen, die sie positiv oder negativ auf die Bewerber verteilen können. Eine positive Stimme wird den Stimmen für einen Bewerber hinzugezählt, eine negative Stimme wird ihm abgezogen. Die Plätze werden nach der Nettostimmenzahl vergeben. Bei gleicher Stimmenzahl erfolgt auf den Platz eine Stichwahl, bei der die Delegierten eine Stimme haben. Bei nochmaliger Stimmengleichheit entscheidet das Los.
  2. Stufe
    Die verbliebenen nicht gewählten Bewerber kandidieren für die nächsten 12 Plätze. (Falls der letzte gewählte Platz m im vorausgegangenen Wahlgang kleiner ist als 12, dann stehen die Plätze von m+1 bis m+12 zur Wahl.) Stimmen aus einem vorausgegangenen Wahlgang sind nicht auf den nächsten Wahlgang übertragbar.

    …
    Letzte Stufe
    Sind nur noch weniger als 12 Plätze auf der Liste zu vergeben, haben die
    Delegierten maximal so viele Stimmen, wie noch Plätze zu vergeben sind.

 

Begründung:

Die Positionierungen der Bewerber auf der Landesliste folgen eigenen Kriterien, die nicht immer demokratisch nachvollziehbar sind und sich leicht als Machtmittel missbrauchen lassen derart, dass Personen über die Landesliste abgesichert werden. Dem Vernehmen nach soll beispielsweise auf dem Parteikonvent zur Vorratsdatenspeicherung die Zukunft der Delegierten in unserer Partei von ihrem Abstimmungsverhalten abhängig gemacht worden sein. Um schon den bloßen Verdacht eines solchen Machtmissbrauchs abwenden zu können, sollten die Räume individueller Machtausübung gerade in der Anwendung demokratischer Verfahren wie Abstimmungen oder Wahlen eingeengt werden. Dazu gehört eine Reform des Verfahrens zur Erstellung der Landesliste. In einem mehrstufigen Wahlverfahren, in dem jeweils ein ‚Demokratisches Dutzend‘ gewählt wird, entfällt der Listenvorschlag des Landesvorstandes, über den Platz für Platz abgestimmt wurde. Die Rangfolge ergibt sich schlicht aus der Stimmenzahl, die ein Bewerber auf sich vereinen konnte. Aus der Mehrstufigkeit der Wahlgänge folgen Wahlen der Spitzengruppe, des Mittelfeldes und der Reserve jeweils nach dem demokratischen Kriterium der Stimmenzahl. Durch das mehrstufige Wahlverfahren rücken die Gruppierungen mit ihren absteigenden Aussichten darauf, in den Bundestag einzuziehen, in den Fokus. Nicht nur bei der Wahl der Spitzengruppe sollten die Delegierten auch mit Nein abstimmen können. Wer aus der Sicht einer Delegierten in der Spitzengruppe untragbar ist, kann von ihr im Wahlgang für das Mittelfeld durchaus eine Stimme bekommen. Damit bildet die Mehrstufigkeit zusammen mit der Abgabe von Positiv- sowie Negativstimmen den tatsächlichen Wählerwillen besser ab als das platzweise Abstimmen. (Sollten in der Summe mehr Negativstimmen als Positivstimmen abgegeben werden, wäre das ein klares Signal dafür, dass die Partei im Auflösen begriffen ist, da es ihr dann nicht nur an Konsensualität und gemeinsamem Interesse mangelt, sondern auch an elementarer Solidarität.)

 

24.7.2012 Stuttgart-Ost am Fluss

Über das Thema „Stadt am Fluss“ wird in Stuttgart viel geredet. Konkrete Planungen beziehen sich, wenn überhaupt, meist auf das Cannstatter Neckarufer. Aber auch Berg und Gaisburg müssen an den Fluss „herangeführt“ werden. Dieser Antrag stellt unterschiedliche Maßnahmen zusammen: kurzfristige ebenso wie fast visionäre. Doch nur so wird die große Linie deutlich. Bereich Unterer Schlossgarten/König-Karls-Brücke - Es soll dargestellt werden, wie nach dem Bau des Rosensteintunnels die Erreichbarkeit des Neckarufers vom Unteren Schlossgarten her vor allem für Fußgänger verbessert werden kann. Außerdem soll gezeigt werden, wie der Bereich der Nesenbachmündung gestalterisch aufgewertet werden kann. Bereich Leuze - Kurzfristig soll die Mauer zwischen Bad und Fluss abgerissen wer-den, die Liegewiese soll sich bis zum Fluss erstrecken. Naturnahe Gestaltung ist anzustreben. - Es ist zu prüfen, ob das Wasser der „wild“ austretenden Inselquelle für ein Flussbad (schwimmendes Badebecken o. ä.) genutzt werden kann. Bereich Wasserwerk - Als Begleitmaßnahme zum Rosensteintunnel ist eine Machbarkeitsstudie betr. Überwölbung/Bebauung der (evtl. verschwenkten und/oder tiefergelegten) B 10 zwischen Tunnelende und Poststraße zugesagt. Diese soll umgehend erstellt werden. Politisches Ziel ist es, Wohnhäuser direkt ans Wasser zu platzieren, die sogar eigene Bootsanlegestellen haben könnten. Die Durchlässigkeit für Fußgänger vom Wasserwerk zum Fluss und am Ufer entlang ist zu gewährleisten. - Überwölbung und Bauten schützen die Fläche des heutigen Wasser-werks vor allem vor Lärm. Auf den nicht mehr benötigten Betriebsflächen sollen ebenfalls Wohnungen entstehen (Stärke: Nähe zu Parks, Fluss und Bädern). Die auf dem Gelände vorhandenen Kulturdenkmäler sind behutsam zu integrieren. Bereich Einmündung Poststraße Ziel ist es, vom Park der Villa Berg (über das Schlangenwegle oder den Aufzug im Mühlenviertel) hier zu Fuß an (und später über) den Neckar zu gelangen. - An der Poststraße wird kurzfristig zwischen Aki und B 10 ein attraktiver Fußweg eigerichtet. Die bestehende Ampelanlage an der Kreuzung Poststr./B 10 wird um einen Fußgängerüberweg erweitert. - Der bei der sehr attraktiven Planung des Cannstatter Ufers auf Höhe des Wasens angedachte Steg über den Neckar wird umgehend geplant und in die Finanzierung aufgenommen. Bereich Gaswerk - Langfristig soll auch der Abschnitt der B 10 zwischen Einmündung Poststraße und Gaisburger Brücke überwölbt und (möglicherweise mit sehr hohen Häusern) bebaut werden. Bereich Kohlenlager/Schiffslände Langfristiges kommunalpolitisches Ziel ist es, durch den Stuttgarter Osten im Grünen vom Wald zum Wasser gelangen zu können. Von der Wald-ebene ist über den Bruckenschlegel, den Gaisburger Friedhof, die (obere und nun auch die untere) Klingenbachanlage jetzt schon ein gutes Stück möglich. - Es ist dazustellen, wie der fehlende Grünabschnitt (z. B. über Schlachthofplatz, Regenüberlaufbecken und nordwestlichen Teil des Kohlenlagers) geschaffen werden kann. - Die Überlegungen zur kurzfristigen Nutzung des Bereichs der Schiffslände für künstlerische Zwecke sind zu begrüßen. - Bei der dringend nötigen Neuordnung des Bereichs des ehem. Güter-bahnhofs Gaisburg ist auf Durchgrünung und Durchlässigkeit für Fuß-gänger zu achten. - Der Bereich des Kohlenlagers, durch die Olympiaplanung als erschließbar erkannt, soll langfristig ebenfalls bebaut werden; auch hier ist an die Überwölbung der B 10 und das Heranrücken der Bauten bis ans Neckarufer zu denken. Der neu entstehende Stadtteil soll „Schiffslände“ heißen. Ulrich Gohl

 

24.7.2012 Raitelsberg

1. Der Bezirksbeirat wünscht eine zügige Durchführung der Sanierung der Raitelsbergschule, insbesondere die Flure, die Toiletten und die Klassenräume müssen in einen Zustand versetzt werden der den Ansprüchen einer Schule in Stuttgart entspricht. 2. Die SWSG wird gebeten mit dem Jugendamt und der Eva (Evangelische Gesellschaft) unverzüglich Kontakt aufzunehmen um die Nutzung der leer stehenden ehemaligen Gewerberäume im Raitelsberghochhaus für die Jugendarbeit vorzubereiten. 3. Die Stadt Stuttgart wird aufgefordert mit der SWSG über die Änderung der Belegungsrichtlinien im Raitelsberg Verhandlungen aufzunehmen. Um das Ziel einer sozialen Ausgewogenheit im Stadtteil zu erreichen muss der SWSG eine gewisse Quote an Eigenbelegungsrechten eingeräumt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die SWSG für die im Raitelsberg entfallenden Belegungsrechte an anderer Stelle in Stuttgart neue Belegungsrechte in gleicher Anzahl schafft. 4. Der Bezirksbeirat wünscht, dass die bereits seit 2008 diskutierte Umgestaltung der Röntgenstraße vor der Raitelsbergschule im Rahmen der STEP-Maßnahmen des Doppelhaushalts 2014/2015 in Angriff genommen wird.

 

6.12.2011 Versuch „Tempo 40 auf Bundesstraßen“ und Auswirkungen auf Stuttgart-Ost

Begehren: Die SPD Stuttgart-Ost fordert die Stadtverwaltung auf, die Beschlüsse des Bezirksbeirats Ost im Rahmen des Verkehrsberuhigungskonzeptes zügig umzusetzen. Dabei ist im Stadtbezirk die Reduzierung der Geschwindigkeit auf Tempo 40 und das LKW-Durchfahrtsverbot unverzüglich zu gewährleisten. Die Vorschläge des Regierungspräsidiums, Tempo 40 für die Bundesstraßen um den Stadtbezirk herum zu erproben, werden abgelehnt. Sie führen dazu, dass der Durchgangsverkehr durch S-Ost wieder attraktiver wird und zu Lasten des Stadtbezirks zunimmt. Begründung: Eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf der Cannstatter-Straße auf Tempo 40 hätte ohne Ausgleichsmaßnahmen die Folge, dass die Routen durch den Stadtbezirk, insbesondere über die Tal-, Wagenburg- und Hackstraße (alle Tempo 50) attraktiver werden. Es ist davon auszugehen, dass der Verkehr in den Stadtbezirk verlagert wird. Dieser Entwicklung gilt es frühzeitig entgegen zu wirken. Die Beschlüsse des Bezirksbeirats Ost zum Verkehrsberuhigungskonzept müssen deshalb vollumfänglich und unverzüglich umgesetzt werden. Es hilft keinem, wenn Stuttgart-Ost Pilot-Stadtbezirk auf dem Papier ist, aber die Umsetzung durch die Verwaltung nicht stattfindet und das Regierungspräsidium direkt konkurrierende Maßnahmen durchführt.

 

22.9.2011 Bessarabienplatz

Antrag: Bessarabienplatz Begehren Die Bezirksbeiratsfraktion der SPD möge im Bezirksbeirat darauf hinwirken, dass die der Bessarabienplatz auf Funktionalität und Sicherheit für die Fußgänger überprüft wird. Begründung: Die Pflastersteine am Bessarabienplatz haben einen gewissen Charme, wurden aber im Laufe der Zeit uneben. Anwohner berichten, dass beim Überqueren der Straße ältere Menschen stürzen, Rollstuhlfahrer zwischen den Pflastersteinen hängen bleiben oder auch Babys in Kinderwägen regelmäßig wach werden. Da anscheinend hier schon seit Jahren keine Sanierung mehr vorgenommen wurde, soll die Stadtverwaltung prüfen, ob die Überquerung des Bessarabienplatzes und die dazu gehörigen Straßen gemäß Fürsorgepflicht noch funktionell und sicher sind. Bei einer möglichen Sanierung gilt es zu beachten, dass keine „Raser-Strecke“ entsteht und der Charakter des Bessarabienplatzes erhalten bleibt.

 

22.9.2011 Abschaffung der Benutzungsgebühren an den beiden baden-württembergischen Landesbibliotheken

Antrag: Die Landtagsfraktion möge die Abschaffung der Benutzungsgebühren an den beiden baden-württembergischen Landesbibliotheken betreiben. Begründung: Seit dem 9. Mai 2009 ist gegen den ausdrücklichen Willen der Einrichtungen eine Bibliotheksgebührenverordnung in Kraft, die gemäß § 2 Abs. 2 BiblGebVO eine Benutzungsgebühr von 30 Euro jährlich vorsieht. Freiwillige des Bundesfreiwilligendienstes und Arbeitslose zahlen die Hälfte. Von der Gebühr befreit sind Schüler, Auszubildende und Studierende. Im Februar 2009 hatte die Landtagsfraktion der SPD beantragt, „von der Einführung allgemeiner Benutzungsgebühren an beiden baden-württembergischen Landesbibliotheken abzusehen.“ (LT DrS 14/4020). Die Fraktion befürchtete damals eine abschreckende Wirkung der Gebühren. Diese Befürchtungen haben sich als berechtigt erwiesen. Die Württembergische Landesbibliothek verlor seitdem einen von zehn Nutzern: 2008 zählte sie noch 37076 Nutzer, 2010 waren es nur noch 32833. Die Badische Landesbibliothek verlor gar jeden fünften Nutzer: 2008 zählte sie 31955 Nutzer, 2010 waren es nur noch 24811. Der Rückgang der Nutzerzahlen ist umso bedenklicher, als die Bibliotheken seit Einführung der Gebühren ihren Service ausgebaut haben. Trotz verlängerten Öffnungszeiten und Hilfen bei der Literaturrecherche nutzen heute weniger Menschen das Angebot der Bibliotheken. Landesbibliotheken versorgen ihre Nutzer mit Fach- und Sachliteratur. Diese Literatur erfreut sich trotz elektronischer Publikationen einer anhaltenden Nachfrage, die aus ist auf ein vertieftes und tragfähiges Verständnis von Wirtschaft, Gesellschaft, Kunst oder Technik. Ihr geht es nicht um Unterhaltung oder Textkonsum. Die Landesbibliotheken stehen im Dienste einer mündigen, wertschaffenden und -schöpfenden Bevölkerung. Wer den Zugang zu Fach- und Sachliteratur verknappt, lässt kritisches und kreatives Potenzial verkümmern, drosselt den Innovationsmotor einer wissensbasierten Wirtschaft und destabilisiert die demokratischen Grundfeste unserer Gesellschaft. Da Nutzungsgebühren den Zugang verknappen, gehören sie abgeschafft.

 

22.9.2011 Europapolitik

Europaantrag der Mitgliederversammlung Ost an die KK: Der Kreisvorstand wird aufgefordert eine Mitgliederversammlung noch in diesem Jahr einzuberufen 1. Stärkung der europäischen Idee 2. Regelmäßige Zusammenarbeit mit den Straßburger Sozialisten. Es geht um die verstärkte Darstellung der gemeinsamen Ziele der Europäischen sozialdemokratischen Parteien gegen die grassierende Europafeindlichkeit und gegen zunehmendes. nationales Denken und gegen nationalen Populismus. Begründung: Die europäische Idee hat den Menschen in der Geschichte eine beispiellose Phase des Friedens gebracht.Die europäische Idee wurde gefördert,die Nachbarn geachtet. Die Finanzkrise und die Migration haben einen Populismus gefördert,der heute zunehmend das Regierungshandeln beeinflusst. Nicht zuletzt gibt es statt 11 heute nur noch 4 sozialdemokratisch geführte Regierungen in der EU. Die Regierung fördert nationale Lösungen (Wir Deutschen wollen doch nicht für den Rest Europas zahlen). Daß Kredite für Iren, Griechen und Portugiesen vor allem den französischen und deutschen Banken nutzen wird nicht kommuniziert. Europa wird beschädigt. Deshalb ist es erforderlich, dass die sozialdemokratischen Parteien für ihre eigenständigen Positionen eintreten die den Menschen nutzen und die die Europäische Idee fördern. Ziel des Antrages ist es die gemeinsame Position der sozialdemokratischen Parteien die in der EU zusammengeschlossen sind in der Partei und in der Öffentlichkeit zu diskutieren.

 

31.3.2011 Sozialgerechte Bodennutzung in Stuttgart

Adressat: SPD-Kreiskonferenz und SPD-Gemeinderatsfraktion Betr.: Sozialgerechte Bodennutzung in Stuttgart Die SPD begrüßt, dass die SPD-Gemeinderatsfraktion Maßnahmen zur sozialgerechten Bo-dennutzung in Stuttgart initiiert hat, damit Grundstücke für den öffentlich geförderten Woh-nungsbau auf Stuttgarter Bestandsflächen mobilisiert werden können. Am von der Verwal-tung vorgelegten Entwurf für ein solches Konzept verlangt die SPD folgende Änderungen: 1. Statt 20 sollen 30 % der neu geschaffenen Geschossfläche für den geförderten Woh-nungsbau verwendet werden. 2. Die Sozialbauverpflichtung des Investors soll nicht gegen Geld abgelöst werden kön-nen, weil dieses der Zielsetzung von sozialer Durchmischung neuer Wohngebiete zu-wider läuft. 3. Die Verpflichtung zur sozialgerechten Bodennutzung soll nicht erst ab einer Grund-stücksgröße von 2.000 m² erfüllt werden müssen, sondern ist grundsätzlich ab 9 Wohnungen vorzusehen. 4. Die Verpflichtung des Investors 30 % für öffentlich geförderten Wohnungsbau bereit zu stellen, ist verbindlich auf 1/3 Sozialer Mietwohnungsbau, 1/3 Mietwohnungsbau für mittlere Einkommensschichten und 1/3 gefördertes Wohneigentum festzulegen. Das Konzept muss ergänzt werden durch - ein Landeswohnraumgesetz, dass diesen Namen auch verdient und - neue Richtlinien bei der Bezahlung von Mieten von Hilfsbedürftigen durch die Stadt Stuttgart. Begründung: In Stuttgart fehlt dringend ein bezahlbares Wohnungsangebot. Trotzdem ist der öffentlich geförderte Wohnungsbau in Stuttgart im Jahr 2011 auf einem absoluten Tiefpunkt angelangt: Gerade noch 20 Sozialmietwohnungen sollen in diesem Jahr gefördert werden können. Die Stadt begründet die beschämend niedrige Förderquote mit fehlenden Grundstücken. Die SPD im Stuttgarter Gemeinderat hat deshalb angeregt, das Münchner Modell auch in Stuttgart zu praktizieren. Dort wurde mit dem Modell der „sozialgerechten Bodennutzung“ in den letzten 14 Jahren Baurecht für 31.000 Wohneinheiten geschaffen, davon 8.500 als geför-derte Wohnungen. Durch neue Mehrheiten im Gemeinderat kann die Blockade des öffentlich geförderten Woh-nungsbaus in Stuttgart endlich aufgelöst werden und das bewährte Münchner Modell auch für Stuttgart beschlossen werden. Dabei ist nicht einzusehen, warum von dem erfolgreich praktizierten Münchner Modell in Stuttgart erhebliche Abstriche gemacht werden sollen. So würde die von der Stadtverwaltung vorgeschlagene Wahlmöglichkeit des Investors, ob er Mietwohnungsbau oder Eigentumsförderung betreibt, zu Lasten des Sozialen Mietwoh-nungsbaus gehen. Mit dem neuen Baurecht für insgesamt 1.000 Wohnungen in Stuttgart pro Jahr würden nach dem Münchner Modell zumindest Grundstücke für 200 Mietwohnungen bereit gestellt wer-den können, nach bisherigen Plänen der Stadtverwaltung dagegen voraussichtlich nicht für eine einzige Wohnung. Beschluss an der Jahreshauptversammlung am 31.3.2011

 

31.3.2011 Verkehrsberuhigung in Stuttgart-Ost

Verkehrsberuhigung in Stuttgart-Ost 1. Stuttgart-Ost soll zu einem Pilot-Innenstadtbezirk gestaltet werden. Folgende drei Ziele werden dabei verfolgt: Verkehrslärm minimieren, Verkehrsgeschwindigkeit reduzieren und Verkehrsfluss optimieren. 2. Im gesamten Vorbehaltsstraßennetz des Stadtbezirks (ausgenommen sind die Ulmer- und Cannstatter Straße) soll zukünftig die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 40 begrenzt werden. 3. Im Stadtbezirk soll ein Schwerverkehr-Durchfahrtsverbot eingerichtet werden. Ausgenommen sind die Ufer- und Cannstatter Straße. 4. Die Vorschläge aus dem Antrag der SPD-Fraktion „Verkehrsberuhigungskonzept in Stuttgart-Ost“ werden nach und nach durch die Stadtverwaltung auf Einklang mit den Zielen aus 1.) geprüft. Die Stadtverwaltung berichtet dem Bezirksbereit regelmäßig über den Fortschritt und die Umsetzung der Vorschläge. Beschluss an der Jahreshauptversammlung am 31.3.2011

 

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